Antrag zur Übernahme bewilligter Studienleistungen von anderen Institutionen

Informationen zum einzelnen Antrag werden hier erfasst.

Der Antrag kann gestellt werden, wenn ausgewiesene Studienleistungen von anderen Institutionen ausserhalb der ETH und UZH in den Leistungsüberblick des Studienganges übernommen werden dürfen. 

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Antrag erfassen

Hier kann der Studienadministration eine Mitteilung mit dem Antrag zugesandt werden.

Hier wird eine Studienleistung erfasst. Ein Antrag muss mindestens eine Studienleistung enthalten.

  • Jeder Beleg wird mit einer aussagekr?ftigen Bezeichnung (bspw. Zeugnis, Learning Agreement, Studienbest?tigung, usw.) gekennzeichnet.
  • Jede beantragte Studienleistung muss auf einem der Belege enthalten sein.
  • Pro Antrag muss mindestens ein Beleg hochgeladen werden.
  • Der Dateiname der PDF-Dateien ist auf 100 Zeichen beschr?nkt. Dateien mit l?ngeren Dateinamen k?nnen nicht hochgeladen werden.

Der Button ?PDF Upload? wird erst aktiv, wenn die Bezeichnung des Dokuments eingetragen ist.

Der Antrag sowie die hochgeladenen Dokumente werden komplett gel?scht.

Der Antrag wird zur Weiterbearbeitung an die Studienadministration der 英皇娱乐 eingereicht. Die Studienadministration wird per E-?Mail über den eingereichten Antrag informiert. Der Antrag kann in myStudies nicht mehr bearbeitet oder gel?scht werden.

Als externe Institutionen gelten beispielsweise:

  • Geneva Graduate Institute
  • USI Università della Svizzera italiana
  • IIT Bombay, India
  • ZHAW Winterthur
  • Eidgen?ssische Forschungsanstalt WSL
  • usw.

Studienleistungen der ETH, der Universit?t Zürich und des Sprachenzentrums der UZH und ETH Zürich werden anderweitig übernommen und dürfen nicht beantragt werden.

Für jede Studienleistung muss die externe Institution:

  • ein offizielles Resultat (Note oder bestanden) sowie
  • die Anzahl Kreditpunkte angeben, und
  • mit einem Beleg bspw. einem Zeugnis best?tigen.

Damit die Studienleistung beantragt werden kann, muss sichergestellt werden, dass sie von der Betreuungsperson genehmigt wird. Die Betreuungsperson muss also vorg?ngig orientiert werden, und ihr OK dazu geben. Dieser Prozess wird technisch nicht unterstützt. Die Genehmigung muss schriftlich vorliegen und neben dem Nachweis der externen Institution ebenfalls hochgeladen werden.

Als Betreuungspersonen gelten

  • für das Doktorat: Leiter/in der Doktorarbeit
  • für Austauschstudierende der ETH (Bachelor, Master mit Auslandaufenthalt): Mobilit?tsberater/in
  • für Masterstudierende: Tutor/in

Für die Teilnahme an Summer Schools, Konferenzen und/oder Seminaren gibt es pro Departement für das Doktoratsstudium grunds?tzlich spezielle Lerneinheiten (Transferrable Skills Courses, Participation in Commission, Summer School, External Conference). Ob und wie an ihrer Stelle die Antr?ge für Mobilit?tsf?cher genutzt werden k?nnen, ist im Einzelfall mit der Doktoratsadministration des Departements zu kl?ren.

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